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Wechsel für CITY BKK Versicherte

Bis zum 14. Juli 2011 haben die pflichtversicherten Mitglieder der ca. 168.000 Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse CITY BKK (wird zum 1. Juli 2011 geschlossen / verfügt durch das Bundesversicherungsamt (BVA) mit Bescheid vom 4. Mai 2011) Zeit in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

Pflichtversicherte die bis zum 14. Juli (für Rentner 11. August 2011) keine neue Kasse gewählt haben, werden durch den jeweiligen Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder die Arbeitsagentur automatisch einer neuen gesetzlichen Krankenkasse zugeordnet.

Der Wechsel ist eine andere gesetzlich Krankenkasse ist denkbar einfach. Die Versicherten haben dabei die freie Wahl und müssen von der ausgewählten neuen gesetzlichen Krankenkasse auch aufgenommen werden. Gegebenheiten wie z.B. Alter und Gesundheitszustand spielen hierbei keinerlei Rolle. 

Freiwillig Versicherte können bis zum 30. September von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Diese Frist ist unbedingt zu beachten!  

Quellen:  Bundesgesundheitsministerium / Informationen

Vereinzelte Probleme für CITY BKK Kunden

Aufgrund der Schließung der CITY BKK zum 1.7.2011 durch das Bundesversicherungsamt (BVA) müssen sich ca. 168.000 Versicherte eine neue Krankenversicherung suchen. Je nach persönlichen Vorraussetzungen und Lebensumständen ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung (freiwillig gesetzlich Versicherte) möglich. Der größte Teil der CITY BKK  dürfte jedoch nur für einen Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung in Frage kommen.

Bei einigen CITY BKK Versicherten soll es jedoch in einzelnen Fällen zu Problemen bei einem Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse gegeben haben. So soll versucht worden sein potentielle Neukunden besonderer Risikogruppen von einem Wechsel in die betroffenen gesetzlichen Krankenassen abzuhalten.

Die Kassen sind jedoch gesetzlich zur Aufnahme dieser ehemaligen CITY BKK Kunden verpflichtet. Betroffene sollten das Bundesversicherungsamt (BVA) informierenund sich zusätzlich beim Vorstand der Kasse beschweren.

Quelle: Bundesversicherungsamt / Pressemitteilung

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