Belebung fürs Versicherungsgeschäft?

Die Umstellungen der Versicherer auf die sogenannten Unisex Tarif könnte noch einmal zu einer erhöhten Nachfrage der bisherigen Tarife führen.

Da der Europäischen Gerichtshofs entschieden hat, dass die Versicherer Ihre Tarife bis zum 21.12.2012 so überarbeiten müssen, dass es nur noch Unisex Tarife gebenwird und keine geschlechterspezifischen Beiträge für die gleiche Versicherung mehr möglich sind.

Die Änderung betrifft Neuverträge. Ob die neuen Tarife aber auch für Bestandskunden gelten werden, ist noch nicht völlig geklärt.

Es könnte sonst noch einmal zu einem steigenden Interesse an den bisherigen Tarifen kommen.

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