Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums hat die Überarbeitung der Apothekenbetriebsordnung vorgestellt.
Auch in der überarbeiteten Fassung der Apothekenbetriebsordnung steht die Abgabe von Arneimitteln bzw. Medikamenten und die eingehende undprofessionelle Beratung weiterhin als Funktion des Apothekers im Mittelpunkt.
Der Verkauf eines Nebensortiments wurde durch die überarbeitete Fassung der Apothekenbetriebsordnung nicht weiter als bisher eingeschränkt.
Zusätzlich soll es zu einem Bürokratieabbau für die Apotheker kommen.
Quelle : Bundesgesundheitsministerium / Pressemitteilung